Für den Betrieb von Drohnen gelten in der gesamten Europäischen Union einheitliche Vorschriften. Je nach Art des Fluges werden Drohnen in drei Betriebskategorien eingeteilt:
• Offene Kategorie (geringes Risiko)
• Spezifische Kategorie (mittleres Risiko)
• Zertifizierte Kategorie (hohes Risiko)
Außerdem werden Drohnen je nach Gewicht und Sicherheitsausstattung in die Klassen C0 bis C6 eingeteilt.
Was ist vor dem Flug zu beachten?
Je nach Drohne und Einsatz sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
• Für viele Drohnen mit Kamera sowie für Drohnen mit einem Startgewicht von mehr als 250 g muss sich der Betreiber registrieren und die erhaltene Registrierungsnummer (QR-Code) an der Drohne anbringen.
• Je nach Betriebskategorie ist ein EU-Kompetenznachweis (A1/A3 oder A2) oder eine entsprechende Betriebsgenehmigung erforderlich und die Drohne muss bei dem Flug jederzeit mit eigenen Augen zu sehen sein.
• Für jede Drohne ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Mögliche Folgen bei Verstößen
Wer die Vorschriften nicht einhält, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Beispiele:
• Flug ohne erforderlichen Kompetenznachweis oder ohne notwendige Genehmigung: Geldstrafe von etwa 1.000 bis 10.000 Euro. Je nach Schwere des Verstoßes kann die Drohne auch beschlagnahmt werden.
• Flug ohne Haftpflichtversicherung: Geldstrafe von 1.000 bis 6.000 Euro. Zusätzlich haftet der Betreiber für verursachte Schäden.
• Fehlende Registrierung oder kein QR-Code an der Drohne: Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro.
EU - Durchführungsverordnung - über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge