Dienstbeschreibungen zu folgenden Themen finden Sie auf der Seite des Gemeindenverbandes
ANPR - Nationales Meldeamt der ansässigen Bevölkerung
Aufenthaltsabgabe auf Villen, Wohnungen und Unterkünfte im Allgemeinen
Bekanntmachung Bereitstellung der Glasfaserinfrastruktur
Buschenschank
Eintreibung der Tarife für Seniorenwohnheime
Erlaubnis zur Führung eines gastgewerblichen Betriebes
Ermächtigung zur Ausübung der Tätigkeit eines Sprengmeisters
Fundbüro online
Gebühr für die Besetzung von öffentlichem Grund (TOSAP)
Gem2Go Südtirol – die App aller Südtiroler Gemeinden und Bezirksgemeinschaften
Gemeindesteuer auf Immobilien (ICI)
Geminfo - Intranet
ICI 2010
ICI 2011
IMU 2012
IRPEF Zuschläge für Gemeinden der Provinz Bozen
Leitfaden zur Verwaltungsdokumentation
Militärdienst
Mitfahrbörse
Organspende – Auflistung der Gemeinden
Pilze sammeln
Vereinbarungen im Umweltbereich
Verschiedene Gemeindethemen
Vorlage des Personalausweises oder eines gleichwertigen Erkennungsausweises
Wahlausweis
Werbesteuer
Wohnen im Alter
Zwischengemeindliche Zusammenarbeit LG. Nr. 18/2017
Folgende Formulare befinden sich auf der Seite des Gemeindenverbandes
Antrag um Erlaubnis zur Führung eines gastgewerblichen Betriebes
Konformitätserklärung für Hafner und Unternehmen, die keine Hafnertätigkeit ausüben, aber über ein internes technisches Büro für Hafner verfügen
Konformitätserklärung für Unternehmen des Installationsgewerbes und Unternehmen, die keine Installationstätigkeit ausüben, aber über ein internes technisches Büro verfügen
Leitfaden für die Verwaltungsdokumentation
Quantitative und qualitative Erweiterung von Beherbergungsbetrieben - Bereitstellung des Vordruckes zur Erhebung der baulichen Merkmale
Einseitige Verpflichtungserklärungen für die Konventionierung von Wohnungen (Artikel 79 des Landesgesetzes vom 11.8.1997, Nr. 13, in Verbindung mit Artikel 103, Absatz 2 des Landesgesetzes vom 10.7.2018, Nr. 9)
Einseitige Verpflichtungserklärungen für Zweckbindungen von Bauwerken (Landesgesetz vom 11.8.1997, Nr. 13, in Verbindung mit Artikel 103, Absatz 2 des Landesgesetzes vom 10.7.2018, Nr. 9)