Der Inhaber eines Gastgewerbebetriebs in Moos in Passeier informiert den Bürgermeister über die vorübergehende Schließung seines Betriebs. Der Betrieb bleibt wegen Urlaub oder aus anderen Gründen geschlossen. Das Formular wird vom Inhaber unterschrieben und vom Bürgermeister bestätigt.