2023.10.13 Rat der Gemeinden - Leitlinien für die landesweite einheitliche Umsetzung von Bestimmungen - Baumasse

Das Dokument legt fest, wie Gemeinden in Südtirol Bauanträge für Wohngebäude auf geschlossenen Höfen im Landwirtschaftsgebiet einheitlich behandeln sollen.

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Veröffentlichungsdatum

08.06.2024

Beschreibung

In Südtirol dürfen Landwirte auf ihrem geschlossenen Hof im Landwirtschaftsgebiet bis zu 1.500 m³ Wohnraum bauen. Die Gemeinde muss dabei nicht prüfen, ob die Mindestgröße für landwirtschaftliche Flächen erfüllt ist. Wichtig ist nur, dass der Landschaftsplan eingehalten wird und alle anderen Bauvorgaben stimmen.

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Veröffentlichungsdatum

08.06.2024

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Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 13:47 Uhr

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