Die Buchhaltung ist zuständig für Haushalt und Abschlussrechnung, Finanz- und Vermögensverwaltung, Beitrags- und Rechnungswesen, Ökonomatsdienste, Land- und Forstwirtschaft, Verwaltung des Fuhrparks, Führung der Bildungseinrichtungen und der Öffentlichen Bibliothek, sowie für soziale Angelegenheiten. Der Buchhaltung obliegt außerdem die Verwaltung der Fraktionen (Eigenverwaltungen der Bürgerlichen Nutzungsrechte).