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Genehmigung und Überwachung der privaten und öffentlichen Bautätigkeit, Raumordnung und Urbanistik, Gemeindeentwicklungsplan Raum und Landschaft, sowie Durchführungspläne.
Die Technischen Dienste sind für Planung, Bau, Erhaltung und Überwachung der baulichen und infrastrukturellen Einrichtungen zuständig, um die kommunalen Lebensgrundlagen dauerhaft sicherzustellen und zu verbessern.
Zuletzt aktualisiert: 06.08.2025, 07:31 Uhr