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Festlegung der Tarife und Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe, Verwaltung Wertstoffhof.
Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe, Verwaltung Wertstoffhof.
Beschluss - Steueramt - Gemeindeimmobiliensteuer GIS - Genehmigung der Freibeträge und Steuersätze
Beschluss - Steuern - Genehmigung der Erhöhung der Gemeindeaufenthaltsabgabe Ortstaxe mit Wirkung 01.01.2022
Beschluss - Abänderung der GIS Verordnung - Abschaffung der AIRE Gis-Begünstigungen ab 01.01.2021
Beschluss - Abänderung der GIS-Hebesätze ab 01.01.2021 Hebesätze für Begünstigung AIRE - Bürger
Abwasser - Festlegung der Tarife für das Jahr 2024
Trinkwasser - Festlegung der Tarife für das Jahr 2024
Müllentsorgungsdienst und Biomüllsammlung - Festlegung der Tarife für das Jahr 2023
Tarife für Müllentsorgung vorläufige Bestätigung der im Jahr 2023 geltenden Abfallbewirtschaftungsgebühren für das Jahr 2024
Abfallentsorgung Wirtschafts- und Finanzplan „PEF“ - Tarife Müllentsorgungsdienst - Kenntnisnahme des PEF 2024-2025 und Festlegung der Tarife für das Jahr 2024
Zuletzt aktualisiert: 27.09.2024, 15:03 Uhr